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Elektroinstallation Abnahme: Was Sie als Bauherr wissen sollten

24.06.2025 3 mal gelesen 0 Kommentare
  • Vor der Abnahme muss die Elektroinstallation durch eine qualifizierte Fachkraft geprüft und dokumentiert werden.
  • Alle vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen wie FI-Schalter und Sicherungen müssen ordnungsgemäß installiert und funktionsfähig sein.
  • Als Bauherr erhalten Sie ein Prüfprotokoll, das die Sicherheit und Einhaltung der Normen bestätigt.

Wann ist eine Abnahme der Elektroinstallation notwendig?

Eine Abnahme der Elektroinstallation ist immer dann zwingend erforderlich, wenn eine neue Anlage errichtet, eine bestehende Anlage wesentlich verändert oder erweitert wird. Auch bei einer Nutzungsänderung von Räumen – etwa wenn aus einem Wohnraum plötzlich ein Gewerberaum wird – ist die Abnahme gesetzlich vorgeschrieben. Was viele Bauherren nicht wissen: Bereits kleinere Umbauten, wie das Nachrüsten zusätzlicher Steckdosen oder das Verlegen neuer Leitungen, können eine Abnahme nach sich ziehen, sofern sicherheitsrelevante Teile der Anlage betroffen sind.

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Ein ganz besonderer Fall ist der Anschluss an das öffentliche Stromnetz. Hier verlangt der Netzbetreiber immer eine fachgerechte Abnahme durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb, bevor der Strom fließt. Ohne dieses Protokoll bleibt der Zählerplatz dunkel – und das Bauvorhaben steht still.

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Auch bei Altbauten, die länger nicht genutzt oder gewartet wurden, kann eine Abnahme zur Pflicht werden. Spätestens wenn gravierende Mängel entdeckt werden oder der Bestandsschutz entfällt, etwa durch Modernisierung oder Nutzungsänderung, muss eine neue Abnahme erfolgen. Die Verantwortung dafür liegt beim Bauherrn, der im Zweifel auch für Altlasten haftet.

Wichtig zu wissen: Versicherungen und Behörden erkennen eine Elektroinstallation nur dann an, wenn die Abnahme nach aktuellen Normen erfolgt ist. Wer hier nachlässig ist, riskiert im Schadensfall den Verlust des Versicherungsschutzes und im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Welche Aufgaben übernimmt der Elektrofachbetrieb bei der Abnahme?

Der Elektrofachbetrieb trägt bei der Abnahme die volle Verantwortung für die Sicherheit und Normkonformität der gesamten Anlage. Seine Aufgaben gehen dabei weit über ein einfaches „Durchschauen“ hinaus. Vielmehr ist ein klar definierter Ablauf einzuhalten, der nicht nur technische, sondern auch rechtliche Aspekte abdeckt.

  • Prüfung aller sicherheitsrelevanten Komponenten: Der Fachbetrieb kontrolliert, ob sämtliche Schutzmaßnahmen – wie Fehlerstromschutzschalter, Erdung und Leitungsschutz – korrekt installiert und funktionsfähig sind.
  • Messungen und Protokollierung: Es werden Isolationsmessungen, Schleifenimpedanzmessungen und weitere elektrische Prüfungen durchgeführt. Die Ergebnisse hält der Betrieb in einem Prüfprotokoll fest, das als Nachweis für Behörden und Versicherungen dient.
  • Bewertung der Ausführung nach aktuellen Normen: Die Elektrofachkraft vergleicht die Installation mit den geltenden DIN-VDE-Vorschriften und dokumentiert eventuelle Abweichungen oder Mängel.
  • Beratung und Mängelmanagement: Wird ein Fehler entdeckt, informiert der Betrieb den Bauherrn und schlägt konkrete Maßnahmen zur Behebung vor. Die Abnahme gilt erst als bestanden, wenn alle Mängel fachgerecht beseitigt wurden.
  • Erstellung der Abnahmebescheinigung: Nach erfolgreicher Prüfung stellt der Elektrofachbetrieb eine schriftliche Bestätigung aus, die als offizieller Nachweis für die Abnahme dient.

Diese strukturierte Vorgehensweise schützt nicht nur vor bösen Überraschungen, sondern ist auch die Voraussetzung für einen rechtssicheren Betrieb der Elektroanlage.

Vorteile und Nachteile einer fachgerechten Abnahme der Elektroinstallation

Pro Contra
Sicherstellung der normgerechten und sicheren Ausführung der Elektroinstallation Zusätzlicher Zeit- und Kostenaufwand für Prüfungen und Abnahmen
Erhalt des Versicherungsschutzes im Schadensfall Bei Mängeln ist oftmals ein Nachbessern und erneute Prüfung nötig
Rechtssicherheit gegenüber Behörden und Netzbetreiber Abhängigkeit vom Elektrofachbetrieb bezüglich der finalen Freigabe
Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken und Regressforderungen Beschränkung der Eigenleistungen auf ungefährliche Bereiche
Nachvollziehbare Dokumentation aller Prüfungen und Arbeiten Eventuelle Verzögerungen bei fehlender Abstimmung oder unvollständigen Unterlagen
Schutz vor späteren Folgeschäden und kostspieligen Reparaturen Kein Versicherungsschutz und mögliche rechtliche Konsequenzen bei fehlender Abnahme

Welche Eigenleistungen sind als Bauherr erlaubt – und wie wirken sie sich auf die Abnahme aus?

Als Bauherr dürfen Sie bestimmte vorbereitende Arbeiten selbst übernehmen, solange diese keine sicherheitsrelevanten Eingriffe in die Elektroinstallation darstellen. Das betrifft vor allem Tätigkeiten, die keine direkte Verbindung zum Stromnetz oder zu elektrischen Bauteilen haben.

  • Schlitze stemmen und Dosen setzen: Sie können Wände vorbereiten, Schlitze für Leitungen anlegen und Unterputzdosen montieren – vorausgesetzt, die spätere Leitungsführung wird mit dem Fachbetrieb abgestimmt.
  • Kabel und Leerrohre verlegen: Das Einziehen von Kabeln und das Verlegen von Leerrohren ist erlaubt, sofern die Auswahl und Anordnung nach den Vorgaben des Elektrikers erfolgt.
  • Montagearbeiten ohne Anschluss: Das Anbringen von Installationsmaterial wie Abdeckungen, Rahmen oder Blinddeckeln ist möglich, solange keine elektrischen Verbindungen hergestellt werden.

Doch Vorsicht: Sobald Sie selbst Kabel anschließen, Steckdosen verdrahten oder Schalter montieren, überschreiten Sie die Grenze zur Facharbeit. Diese Arbeiten sind ausschließlich dem Elektrofachbetrieb vorbehalten.

Für die Abnahme bedeutet das: Der Fachbetrieb prüft und übernimmt nur die Verantwortung für die Teile der Installation, die er selbst installiert oder lückenlos kontrolliert hat. Eigenleistungen müssen daher vor der endgültigen Fertigstellung gemeinsam mit dem Elektriker abgestimmt und abgenommen werden. Andernfalls kann es passieren, dass der Betrieb die Abnahme verweigert – und damit bleibt Ihre Anlage offiziell unzulässig.

Haftung und Versicherung: Worauf müssen Sie bei der Elektroinstallation achten?

Haftung und Versicherung sind bei Elektroinstallationen ein echtes Minenfeld, wenn man nicht genau weiß, worauf es ankommt. Was viele unterschätzen: Schon kleine Fehler können dazu führen, dass im Schadensfall niemand zahlt – weder die Versicherung noch der Handwerker. Und dann steht man als Bauherr ganz schön dumm da.

  • Versicherungsschutz ist an die fachgerechte Ausführung gebunden: Nur wenn die Installation nach den aktuellen Normen abgenommen wurde, springt die Gebäude- oder Hausratversicherung im Schadensfall ein. Eigenmächtige Änderungen oder unautorisierte Eingriffe führen oft zum kompletten Verlust des Versicherungsschutzes.
  • Haftung bei Eigenleistungen: Übernehmen Sie als Bauherr Arbeiten, für die Sie nicht qualifiziert sind, haften Sie persönlich für alle daraus entstehenden Schäden. Das betrifft nicht nur Sachschäden, sondern auch Personenschäden – und die können richtig teuer werden.
  • Regressforderungen der Versicherung: Stellt sich nach einem Brand oder Unfall heraus, dass die Elektroinstallation nicht fachgerecht abgenommen wurde, kann die Versicherung gezahlte Leistungen zurückfordern. Das gilt auch, wenn ein Fachbetrieb die Abnahme verweigert oder nicht alle Bereiche geprüft hat.
  • Dokumentation als Nachweis: Bewahren Sie alle Prüfprotokolle, Abnahmebescheinigungen und Rechnungen sorgfältig auf. Im Streitfall dienen diese Unterlagen als Beweis für die ordnungsgemäße Ausführung und Abnahme.
  • Keine Haftungsübernahme für Fremdarbeiten: Beauftragen Sie einen Elektriker, übernimmt dieser ausschließlich die Haftung für seine eigenen Arbeiten. Für selbst ausgeführte oder von Dritten erbrachte Leistungen gibt es keine Haftungsübernahme – das bleibt Ihr Risiko.

Unterm Strich: Ohne lückenlose Abnahme durch einen Fachbetrieb und vollständige Dokumentation riskieren Sie als Bauherr nicht nur Ihr Geld, sondern auch Ihre rechtliche Sicherheit.

Ablauf und Inhalte einer fachgerechten Abnahme – Schritt für Schritt erklärt

Eine fachgerechte Abnahme folgt einem klaren Ablauf, der weit mehr ist als ein kurzer Kontrollblick. Jeder Schritt ist entscheidend, damit Ihre Elektroinstallation später sicher und rechtlich einwandfrei genutzt werden kann.

  • 1. Sichtprüfung: Der Elektriker prüft zunächst, ob alle Bauteile korrekt montiert und unbeschädigt sind. Auch die Einhaltung der Installationszonen und die Zugänglichkeit von Schaltern und Steckdosen werden kontrolliert.
  • 2. Identifikation der Stromkreise: Jeder Stromkreis wird eindeutig gekennzeichnet und zugeordnet. Das ist wichtig, damit im Fehlerfall gezielt abgeschaltet werden kann.
  • 3. Messungen nach DIN VDE: Es folgen spezielle Messungen, etwa zur Isolationswiderstand, Durchgängigkeit des Schutzleiters und Schleifenimpedanz. Nur so lassen sich verdeckte Fehler oder gefährliche Schwachstellen aufspüren.
  • 4. Funktionsprüfung: Der Elektriker testet, ob alle Schalter, Steckdosen, FI-Schutzschalter und Sicherungen wie vorgesehen funktionieren. Auch Notbeleuchtung oder spezielle Steuerungen werden dabei einbezogen.
  • 5. Dokumentation und Protokoll: Sämtliche Prüfergebnisse werden schriftlich festgehalten. Das Protokoll enthält neben Messwerten auch Hinweise auf eventuelle Mängel und die Bestätigung der Normkonformität.
  • 6. Abschlussbesprechung: Abschließend bespricht der Fachbetrieb mit Ihnen als Bauherr alle Ergebnisse, erklärt die Bedienung sicherheitsrelevanter Komponenten und weist auf Wartungspflichten hin.

Nur wenn jeder dieser Schritte sorgfältig durchgeführt und dokumentiert wurde, gilt die Abnahme als vollständig und rechtssicher.

Welche Besonderheiten gelten bei bestehenden Altanlagen?

Altanlagen bringen ganz eigene Herausforderungen mit sich, wenn es um die Abnahme geht. Viele dieser Anlagen wurden nach damals gültigen Normen errichtet, die heute längst überholt sind. Dennoch heißt das nicht automatisch, dass sie außer Betrieb genommen werden müssen.

  • Prüfung auf akute Gefahren: Bei Altanlagen steht an erster Stelle die Kontrolle auf offensichtliche Sicherheitsrisiken wie beschädigte Leitungen, fehlende Schutzleiter oder veraltete Sicherungen. Wird ein Risiko festgestellt, muss sofort nachgebessert werden – unabhängig vom Alter der Anlage.
  • Umfang der Abnahme: Die Abnahme beschränkt sich bei Altanlagen meist auf die überprüften Bereiche oder die konkret veränderten Stromkreise. Komplettprüfungen sind nur dann nötig, wenn größere Umbauten oder Erweiterungen vorgenommen wurden.
  • Keine automatische Modernisierungspflicht: Solange keine akute Gefahr besteht und die Nutzung unverändert bleibt, besteht in der Regel keine Pflicht zur vollständigen Anpassung an aktuelle Normen. Erst bei Nutzungsänderung oder Erweiterung greift die Modernisierungspflicht.
  • Dokumentationslücken: Häufig fehlen bei Altanlagen Pläne oder Prüfprotokolle. In solchen Fällen ist der Fachbetrieb verpflichtet, den aktuellen Zustand so gut wie möglich zu erfassen und alle Prüfungen lückenlos zu dokumentieren.
  • Individuelle Bewertung durch den Fachbetrieb: Jede Altanlage wird im Rahmen der Abnahme individuell bewertet. Der Elektriker entscheidet, ob der Weiterbetrieb verantwortbar ist oder ob Maßnahmen zur Nachrüstung zwingend erforderlich sind.

Fazit: Altanlagen sind kein Freifahrtschein für veraltete Technik – eine sorgfältige Prüfung und klare Dokumentation sind Pflicht, damit Sicherheit und Betriebserlaubnis erhalten bleiben.

Typische Fallstricke für Bauherren: Praxisbeispiele aus der Elektroinstallation

Im Alltag stolpern Bauherren immer wieder über typische Fallstricke, die auf den ersten Blick harmlos wirken, aber am Ende teuer werden können. Hier ein paar echte Beispiele, die zeigen, wie schnell es brenzlig wird:

  • Unklare Absprachen mit dem Elektriker: Oft werden Eigenleistungen begonnen, ohne dass der Fachbetrieb vorher in die Planung einbezogen wurde. Das führt dazu, dass der Elektriker später die Abnahme verweigert, weil die Leitungsführung oder Materialauswahl nicht nachvollziehbar ist. Am Ende bleibt die Anlage halbfertig – und der Bauherr auf den Kosten sitzen.
  • Falsche Materialbeschaffung: Bauherren kaufen günstige Installationsmaterialien im Baumarkt, die nicht den Anforderungen des Fachbetriebs entsprechen. Im Nachhinein muss alles zurückgebaut und neu installiert werden, weil der Elektriker nur für geprüfte Komponenten haftet. Das kostet Zeit, Nerven und doppelt Geld.
  • Unentdeckte Leitungsbeschädigungen: Beim Stemmen von Schlitzen werden versehentlich Kabel beschädigt, ohne dass es bemerkt wird. Erst bei der Messung im Rahmen der Abnahme tauchen Fehler auf – dann muss aufwendig nachgebessert werden, oft inklusive neuer Wandarbeiten.
  • Unvollständige Dokumentation: Häufig wird vergessen, Fotos oder Skizzen der Eigenleistungen anzufertigen. Später weiß niemand mehr, wo welche Leitung verläuft. Das erschwert nicht nur die Abnahme, sondern auch spätere Reparaturen oder Erweiterungen erheblich.
  • Unterschätzte Prüfpflichten bei Altanlagen: Nach kleineren Modernisierungen wird angenommen, dass keine Abnahme nötig sei. Doch gerade bei Altanlagen können kleine Änderungen große Auswirkungen auf die Sicherheit haben. Wer hier nicht prüft, riskiert verdeckte Gefahren und im Ernstfall die Betriebserlaubnis.

Diese Beispiele zeigen: Ohne frühzeitige Abstimmung, sorgfältige Dokumentation und klare Verantwortlichkeiten kann selbst das kleinste Detail zur Stolperfalle werden.

Tipps für eine reibungslose Zusammenarbeit mit dem Elektriker bei der Abnahme

Eine gelungene Zusammenarbeit mit dem Elektriker beginnt nicht erst am Tag der Abnahme – sie ist das Ergebnis kluger Vorbereitung und offener Kommunikation.

  • Frühzeitig Termine abstimmen: Klären Sie möglichst früh im Bauablauf, wann welche Abnahmeschritte stattfinden sollen. So vermeiden Sie Terminchaos und unnötige Verzögerungen.
  • Pläne und Änderungswünsche schriftlich festhalten: Halten Sie jede noch so kleine Anpassung oder Sonderwunsch schriftlich fest. Das schafft Transparenz und beugt Missverständnissen vor.
  • Fragen Sie gezielt nach Erklärungen: Lassen Sie sich technische Zusammenhänge, Messwerte oder Protokolle ruhig erklären. Ein guter Elektriker nimmt sich Zeit für Ihre Fragen – und Sie gewinnen Sicherheit.
  • Eigene Arbeitsschritte dokumentieren: Wenn Sie selbst Vorarbeiten leisten, fotografieren Sie die einzelnen Schritte. So kann der Elektriker später alles nachvollziehen und gezielt prüfen.
  • Verbindliche Absprachen zu Material und Marken: Sprechen Sie vorab ab, welche Produkte und Hersteller verwendet werden. Das erleichtert die Beschaffung und verhindert böse Überraschungen bei der Abnahme.
  • Gemeinsame Begehung vor der Endabnahme: Nutzen Sie die Gelegenheit, vor der offiziellen Abnahme gemeinsam durch das Haus zu gehen. Kleine Mängel oder offene Fragen lassen sich so oft direkt klären, bevor es ernst wird.

Wer auf Augenhöhe kommuniziert und nichts dem Zufall überlässt, sorgt für einen reibungslosen Ablauf – und spart am Ende oft bares Geld und Nerven.

So vermeiden Sie Haftungsrisiken und sichern Ihre Elektroinstallation ab

Haftungsrisiken lassen sich minimieren, wenn Sie von Anfang an auf Transparenz und rechtssichere Abläufe setzen. Ein oft unterschätzter Hebel: Die gezielte Auswahl eines zertifizierten Fachbetriebs, der nachweislich regelmäßig geschult wird und aktuelle Normen kennt. So vermeiden Sie, dass veraltetes Wissen zu Fehlern führt.

  • Vertragliche Regelungen nutzen: Lassen Sie sich im Vorfeld alle Leistungen, Verantwortlichkeiten und Schnittstellen schriftlich bestätigen. Ein sauber formulierter Vertrag mit klaren Abnahmebedingungen schützt Sie im Streitfall vor bösen Überraschungen.
  • Regelmäßige Zwischenabnahmen vereinbaren: Gerade bei größeren Bauvorhaben lohnt es sich, nach einzelnen Bauabschnitten Zwischenabnahmen zu fordern. So werden Fehler früh erkannt und nicht erst am Ende teuer sichtbar.
  • Unabhängige Gutachter einbeziehen: Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen externen Sachverständigen hinzu. Dessen unabhängige Bewertung erhöht die Rechtssicherheit und kann im Zweifel auch vor Gericht Bestand haben.
  • Wartung und Prüfintervalle festlegen: Vereinbaren Sie bereits bei der Abnahme, in welchen Abständen die Anlage gewartet und geprüft werden soll. So bleibt die Sicherheit dauerhaft gewährleistet und Sie erfüllen Ihre Betreiberpflichten.
  • Eigenes Wissen aktuell halten: Informieren Sie sich regelmäßig über Änderungen bei Normen und Vorschriften. Viele Innungen und Verbraucherzentralen bieten praxisnahe Seminare und Merkblätter an, die Sie auf dem Laufenden halten.

Wer vorausschauend plant, sichert nicht nur seine Installation ab, sondern auch das eigene finanzielle und rechtliche Fundament.

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FAQ zur Abnahme der Elektroinstallation für Bauherren

Wer darf eine Elektroinstallation abnehmen?

Die Abnahme einer Elektroinstallation darf ausschließlich von einem eingetragenen Elektrofachbetrieb beziehungsweise einer dafür qualifizierten Elektrofachkraft mit Meistertitel durchgeführt werden. Laien oder auch gelernte Elektriker ohne aktuelle Zulassung sind rechtlich nicht zur Abnahme berechtigt.

Welche Eigenleistungen darf ich als Bauherr selbst übernehmen?

Als Bauherr dürfen Sie Vorarbeiten wie Schlitze stemmen, Dosen setzen und das Verlegen von Leerrohren oder Kabeln übernehmen, sofern dies mit dem Fachbetrieb abgestimmt ist. Alle sicherheitsrelevanten Tätigkeiten – also alles, was mit dem Anschluss an das Stromnetz zu tun hat – sind dem Elektrofachbetrieb vorbehalten.

Welche rechtlichen Risiken gehe ich ohne fachgerechte Abnahme ein?

Ohne fachgerechte Abnahme riskieren Sie den Verlust des Versicherungsschutzes, persönliche Haftungsansprüche im Schadensfall sowie Probleme mit Behörde oder Netzbetreiber. Im Extremfall können dadurch auch strafrechtliche Konsequenzen entstehen.

Was ist bei Altanlagen und Bestandsschutz zu beachten?

Bestandsschutz gilt nur, solange die Altanlage weiterhin sicher betrieben werden kann und keine wesentlichen Änderungen oder Gefahrenquellen vorliegen. Bei Modernisierungen, Nutzungsänderungen oder gravierenden Mängeln muss die Elektroinstallation an aktuelle Normen angepasst und neu abgenommen werden.

Wie läuft die Abnahme der Elektroinstallation konkret ab?

Die Abnahme folgt einem festen Ablauf: Sichtprüfung, Messung aller relevanten Werte nach DIN-VDE, Funktionsprüfung aller Schutzmaßnahmen und Stromkreise sowie eine abschließende Dokumentation mit Prüfprotokoll und Abnahmebescheinigung. Erst wenn alle Kriterien erfüllt sind, darf die Anlage offiziell in Betrieb gehen.

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Wir legen großen Wert auf Transparenz und bieten jederzeit die Möglichkeit, bei Fragen oder Anmerkungen zu den Inhalten mit uns in Kontakt zu treten.

Zusammenfassung des Artikels

Eine Abnahme der Elektroinstallation ist immer bei neuen, geänderten oder erweiterten Anlagen sowie Nutzungsänderungen gesetzlich vorgeschrieben und schützt Bauherren vor Haftungs- und Versicherungsrisiken. Nur ein Fachbetrieb darf sicherheitsrelevante Arbeiten abnehmen; Eigenleistungen sind nur in begrenztem Umfang erlaubt und müssen dokumentiert werden.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Abnahme ist Pflicht bei Veränderungen: Als Bauherr sollten Sie wissen, dass eine Abnahme der Elektroinstallation nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei wesentlichen Änderungen, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen (z.B. Umwandlung von Wohn- in Gewerberaum) zwingend erforderlich ist. Auch kleine Umbauten können abnahmepflichtig sein, wenn sicherheitsrelevante Teile betroffen sind.
  2. Nur fachgerechte Abnahme sichert Versicherungsschutz: Ihre Gebäude- oder Hausratversicherung greift im Schadensfall nur, wenn die Elektroinstallation nach aktuellen Normen von einem Elektrofachbetrieb abgenommen wurde. Eigenmächtige Änderungen oder unautorisierte Eingriffe gefährden Ihren Versicherungsschutz und können zu persönlichen Haftungsrisiken führen.
  3. Eigenleistungen nur nach Absprache: Sie dürfen als Bauherr vorbereitende Arbeiten wie Schlitze stemmen oder Kabel verlegen übernehmen – jedoch ausschließlich in Abstimmung mit dem Elektrofachbetrieb. Sämtliche Anschlüsse und sicherheitsrelevanten Arbeiten sind dem Fachmann vorbehalten, sonst kann die Abnahme verweigert werden.
  4. Dokumentation sorgfältig führen: Bewahren Sie alle Prüfprotokolle, Abnahmebescheinigungen und Rechnungen auf. Eine lückenlose Dokumentation ist im Streitfall oder bei Versicherungsfragen Ihr wichtigster Nachweis für eine ordnungsgemäße Ausführung und Abnahme der Elektroinstallation.
  5. Reibungslose Zusammenarbeit mit dem Elektriker: Stimmen Sie Termine, Materialwahl und Eigenleistungen frühzeitig mit Ihrem Elektrofachbetrieb ab. Halten Sie alle Absprachen schriftlich fest und dokumentieren Sie Ihre Eigenleistungen mit Fotos oder Skizzen, um eine zügige und problemlose Abnahme zu ermöglichen.

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